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   OVG Niedersachsen, 21.03.2013 - 8 LA 22/13   

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https://dejure.org/2013,4942
OVG Niedersachsen, 21.03.2013 - 8 LA 22/13 (https://dejure.org/2013,4942)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.03.2013 - 8 LA 22/13 (https://dejure.org/2013,4942)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. März 2013 - 8 LA 22/13 (https://dejure.org/2013,4942)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO; § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO; § 48 Abs 2 S 3 Nr 3 VwVfG
    Gesetzmäßigkeit der Verwaltung; kommunale Anstalt öffentlichen Rechts; Rücknahme; Träger öffentlicher Verwaltung; Vertrauensschutz; WOM; Zuwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 584
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2013 - 8 LA 22/13
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich dabei auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, 542, 543).
  • BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2013 - 8 LA 22/13
    Dies gilt ohne Einschränkungen auch für kommunale Selbstverwaltungskörperschaften (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.4.1999 - 8 B 87.99 -, juris Rn. 4; Senatsurt. v. 11.3.2010 - 8 LB 43/08 -, juris Rn. 71) und von diesen getragene Anstalten des öffentlichen Rechts, die als Glieder der mittelbaren staatlichen Verwaltung auch an den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebunden sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.5.2012 - 1 BvR 1065/03 u.a. -, NVwZ 2012, 1463; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 28.4.2004 - 8 A 3924/03 -, juris Rn. 55; Chae, Die Staatsaufsicht über die Anstalten des Öffentlichen Rechts im deutsch-koreanischen Vergleich, 2011, S. 148 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05

    Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides; Rücknahme eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2013 - 8 LA 22/13
    Die Träger öffentlicher Verwaltung sind vielmehr an den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebunden und können sich nicht auf den Fortbestand eines rechtswidrigen Zustands berufen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.4.2006 - 3 C 23.05 -, BVerwGE 126, 7, 12 mit weiteren Nachweisen zur ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08

    Pflicht der Deutschen Telekom AG zur Reaktivierung eines nach langer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2013 - 8 LA 22/13
    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.2.2010 - 5 LA 342/08 -, juris Rn. 12; Schoch/Schneider/Bier, a.a.O., § 124a Rn. 103 f.).
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2010 - 8 LA 154/10

    Vereinbarkeit des europäischen Grundrechts auf vorrangige Erwägung des Wohles des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2013 - 8 LA 22/13
    Eine solche grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine höchstrichterlich oder obergerichtlich noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang ungeklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich im Rechtsmittelverfahren stellen würde und im Interesse der Einheit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung durch das Berufungsgericht bedarf (vgl. Senatsbeschl. v. 12.7.2010 - 8 LA 154/10 -, juris Rn. 3; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: August 2012, § 124 Rn. 30 f. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 11.02.2011 - 8 LA 259/10

    Eine nur für zwei Monate im Jahr unterhaltene Kunsteisbahn als eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2013 - 8 LA 22/13
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind zu bejahen, wenn aufgrund der Begründung des Zulassungsantrags und der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts gewichtige, gegen die Richtigkeit der Entscheidung sprechende Gründe zutage treten (vgl. Senatsbeschl. v. 11.2.2011 - 8 LA 259/10 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 29.04.1999 - 8 B 87.99

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2013 - 8 LA 22/13
    Dies gilt ohne Einschränkungen auch für kommunale Selbstverwaltungskörperschaften (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.4.1999 - 8 B 87.99 -, juris Rn. 4; Senatsurt. v. 11.3.2010 - 8 LB 43/08 -, juris Rn. 71) und von diesen getragene Anstalten des öffentlichen Rechts, die als Glieder der mittelbaren staatlichen Verwaltung auch an den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebunden sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.5.2012 - 1 BvR 1065/03 u.a. -, NVwZ 2012, 1463; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 28.4.2004 - 8 A 3924/03 -, juris Rn. 55; Chae, Die Staatsaufsicht über die Anstalten des Öffentlichen Rechts im deutsch-koreanischen Vergleich, 2011, S. 148 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.12.2007 - 2 B 93.07

    Rücknahme dreier Trennungsgeldbewilligungsbescheide und Rückforderung des auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2013 - 8 LA 22/13
    Darüber hinaus ist die Frage, soweit dies fallübergreifend möglich ist, in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits beantwortet (vgl. zuletzt BVerwG, Beschl. v. 12.12.2007 - 2 B 93.07 -, Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 120), ohne dass die Klägerin mit ihrem Zulassungsantrag einen weitergehenden Klärungsbedarf aufgezeigt hätte.
  • OVG Niedersachsen, 11.03.2010 - 8 LB 43/08

    Zulässigkeit der Finanzierung der für die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2013 - 8 LA 22/13
    Dies gilt ohne Einschränkungen auch für kommunale Selbstverwaltungskörperschaften (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.4.1999 - 8 B 87.99 -, juris Rn. 4; Senatsurt. v. 11.3.2010 - 8 LB 43/08 -, juris Rn. 71) und von diesen getragene Anstalten des öffentlichen Rechts, die als Glieder der mittelbaren staatlichen Verwaltung auch an den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebunden sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.5.2012 - 1 BvR 1065/03 u.a. -, NVwZ 2012, 1463; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 28.4.2004 - 8 A 3924/03 -, juris Rn. 55; Chae, Die Staatsaufsicht über die Anstalten des Öffentlichen Rechts im deutsch-koreanischen Vergleich, 2011, S. 148 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 22.06.2011 - 8 LA 23/11

    Beim Grunderwerb als Beginn einer Maßnahme ist der Abschluss des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2013 - 8 LA 22/13
    Ob auch die Beklagte bei Erlass des 4. Änderungsbescheides vom 17. November 2009 ein Überschreiten der danach maßgeblichen Beihilfeintensität erkannt hat, ist für das Vorliegen eines schutzwürdigen Vertrauens der Klägerin im Sinne des § 48 Abs. 2 VwVfG unerheblich (vgl. Senatsbeschl. v. 22.6.2011 - 8 LA 23/11 -, juris Rn. 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - 8 A 3924/03

    Anspruch auf rückwirkende Änderung eines Dienstvertrags; Vorliegen eines

  • OVG Sachsen, 17.03.2016 - 3 A 150/15

    Umstufung; Kreisstraße; Ziel- und Quellverkehr; Gemeindestraße; Vertrauensschutz;

    33 Unabhängig davon, ob die Klägerin als Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts gegenüber staatlichen Behörden überhaupt Vertrauensschutz für sich in Anspruch nehmen kann (verneinend OVG Lüneburg, Beschl. v. 31. März 2013 - 8 LA 22/13 -, juris Rn. 6 unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschl. v. 29. April 1999 - 8 B 87.99 -, juris Rn. 4), legt § 7 Abs. 2 SächsStrG bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die behördliche Pflicht zu einer Umstufung auch bei einer ursprünglich falschen Einstufung fest.
  • VG Aachen, 11.10.2019 - 7 K 5360/17
    Dies gilt auch für kommunale Selbstverwaltungskörperschaften, vgl. BVerwG, Urteil vom 27.4.2006 - 3 C 23/05 -, Rn. 25; OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.3.2013 - 8 LA 22/13 -.

    Entsprechendes gilt für von diesen getragene Körperschaften des öffentlichen Rechts als Träger der öffentlichen Verwaltung, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.3.2013 - 8 LA 22/13 -.

  • VG Aachen, 28.02.2020 - 7 K 2955/18

    Jahressonderzahlung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2015 - 10 C 15/14 -, juris, Rn. 20; OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.3.2013 - 8 LA 22/13 -, juris, Rn. 6.
  • VG Schleswig, 19.12.2019 - 12 A 261/18

    Widerruf eines Zuwendungsbescheides

    Behörden wird wegen des regelmäßig vorrangigen Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung grundsätzlich kein Vertrauensschutz zugebilligt (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 29.04.1999 - 8 B 87.99 - juris Rn. 4; OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.03.2013 - 8 LA 22/13 - juris Rn. 6).
  • VG Halle, 21.10.2014 - 7 A 179/14

    Mittelzuweisungen für den Öffentlichen Personennahverkehr (2009 und 2010)

    Sie ist an das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebunden und kann sich nicht auf den Fortbestand eines rechtswidrigen Zustands berufen, sondern muss darauf achten, dass öffentliche Mittel sachgerecht und rechtmäßig verwendet werden (vgl. Beschluss vom 29. April 1999 - 8 B 87.99 -, Urteil vom 29. Mai 1980 - 5 C 11.78 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. März 2013 - 8 LA 22/13 - jeweils zitiert nach juris).
  • VG Minden, 16.03.2023 - 3 K 289/20
    Unabhängig von der Frage, ob eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts gegenüber staatlichen Behörden überhaupt Vertrauensschutz für sich in Anspruch nehmen kann, vgl. dies verneinend: BVerwG, Beschluss vom 29.04.1999 - 8 B 87.99 -, juris, Rn. 4; OVG Lüneburg, Beschluss vom 31.03.2013 - 8 LA 22/13 -, juris, Rn. 6, sind die Interessen des aufnehmenden Straßenbaulastträgers bereits im Straßenrecht durch § 8 Abs. 5 Satz 1 StrWG NRW berücksichtigt und geschützt, wonach eine Umstufung nur zum Beginn eines Haushaltsjahres wirksam und mindestens drei Monate vorher angekündigt werden soll.
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